Prof. Dr. Nula Frei, Assistenzprofessorin für Staats- und Verwaltungsrecht an der FernUni Schweiz, war an der Studie zum Thema «Tod im digitalen Zeitalter» im Auftrag von TA-Swiss beteiligt.

Digitale Angebote rund um den Tod werden immer zahlreicher. Die Digitalisierung kann bei der Regelung des Nachlasses hilfreich sein aber birgt durchaus auch Risiken, sowohl für Verstorbene als auch für die Hinterbliebenen.

Prof. Dr. Nula Frei, Assistenzprofessorin für Staats- und Verwaltungsrecht an der FernUni Schweiz, war an der Studie zum Thema «Tod im digitalen Zeitalter» im Auftrag von TA-Swiss beteiligt.

Die Studie untersuchte bestehende digitale Angebote und kam zum Schluss, dass diese je nach ihrer weiteren Verbreitung grossen Einfluss auf die individuelle Vorausplanung, die Trauer und die Erinnerung an Verstorbene haben können. Allgemein empfehlen die Studienautorinnen und -autoren, dass Anbieter digitaler Dienste rund um Trauer und Tod höchste Sorgfaltspflichten beachten, damit die Selbstbestimmung der Menschen, die diese Dienste nutzen, ebenso wie die persönlichen Rechte der Hinterbliebenen jederzeit gewahrt bleiben.

Prof. Dr. Nula Frei befasste sich unteranderem in der TA-Swiss Studie mit der Frage: «Was, wenn auf digitalen Gedenkplattformen plötzlich verletzende oder falsche Informationen über Verstorbene auftauchen.» Hören Sie ein kurzes Statement dazu in der Sendung Rendez-vous auf SRF, Chancen und Risiken der digitalen Nachlassregelung.

In der Tagesschau äusserte sich Prof. Dr. Nula Frei zu den rechtlichen Grauzonen des digitalen Nachlasses und zum gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Sehen Sie den Themenbeitrag vom 9. Juli 2024: Digitaler Nachlass unter der Lupe (Beitrag 11:54-14:33)

Deepfakes und manipulierte Realitäten

Prof. Dr. Nula Frei war zudem Teil der Projektgruppe der TA-Swiss Studie zum Thema «Deepfakes und manipulierte Realitäten».

Mittlerweile sind Bilder, Videos und Tonaufnahmen, die mithilfe von künstlicher Intelligenz erstellt oder verändert wurden, ein fester Bestandteil unserer digitalen Welt. Diese synthetischen Medien lassen sich kaum von echten Inhalten unterscheiden. Sie versprechen interessante Anwendungen, etwa im Unterhaltungsbereich oder in der Bildung. Doch auch der Missbrauch ist weit verbreitet, etwa zum Zweck der Propaganda, der Rufschädigung oder des Betrugs. Um die schädlichen Folgen von Deepfakes einzudämmen, braucht es einen Mix aus verschiedenen Massnahmen, darunter auch Verbesserungen der Rechtslage. Dies zeigt die Studie von TA-SWISS. Gleichzeitig ruft die Studie dazu auf, die Eigenverantwortung und die Medienkompetenz zu stärken, damit das Potenzial der synthetisch generierten Medien positiv genutzt werden kann.

Prof. Dr. Nula Frei wurde zur Studie in den Medien interviewt.

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