Akademischer Rat
Der Akademische Rat ist das Organ, das das Rektorat und den Stiftungsrat bei der Erfüllung ihrer Aufträge unterstützt. Er gewährleistet die Mitwirkung und setzt voraus, dass sich alle repräsentativen Personengruppen der Institution an den Entscheidungsprozessen beteiligen können, insbesondere die Studierenden, der Mittelbau, der Lehrkörper, sowie das Verwaltungspersonal .
Er verabschiedet zuhanden des Stiftungsratsausschusses ĂĽber:
- das Leitbild,
- die Strategie,
- die Reglemente,
- den Mehrjahresplan,
- das Budget,
- den Jahresbericht zur Validierung des Stifterversammlungund weitere Berichte.
Der akademische Rat beteiligt sich an der Leitung des universitären Instituts, insbesondere durch Stellungnahmen zum Leistungsauftrag mit dem Kanton Wallis und zu allgemeinen Fragen des Instituts.
Er wirkt bei der Ernennung der Mitglieder des Rektorats mit und genehmigt die Zusammensetzung der Auswahl- und ständigen Kommissionen.
Er erfĂĽllt die vom Stiftungsrat ĂĽbertragenen Aufgaben und kann seinerseits Aufgaben an das Rektorat delegieren.
Die Sitzungen finden mindestens einmal pro Semester statt.












