Bruno Pasquier ist ausserordentlicher Professor für Privatrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Seit 2023 ist er Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und seit 2024 Präsident der Rekurskommission.
Bruno Pasquier studierte Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg (BLaw 2008, MLaw 2009) und erwarb 2011 das Anwaltspatent des Kantons Aargau. 2014 veröffentlichte er seine Dissertation zur Schadensfestsetzung durch den Richter nach Art. 42 Abs. 2 OR. Nach seiner Tätigkeit als Anwalt forschte er als Postdoktorand in Hamburg und Berkeley, wo er auch einen LL.M. erwarb. Im Jahr 2019 erhielt er seine Habilitation an der Universität Freiburg für eine Studie über Verträge im Konkursverfahren. Seit 2021 ist er als Ersatzrichter am Kantonsgericht Freiburg tätig.
Bruno Pasquier forscht und lehrt im Privatrecht, insbesondere im Haftpflichtrecht und im Vertragsrecht, aber auch im Verfahrensrecht. In seiner Forschung und Lehre befasst er sich zudem mit Fragen im Zusammenhang mit neuen Technologien.