Das Fakultätskollegium umfasst das Dekanat und alle Professorinnen und Professoreneiner Fakultät. Der Mittelbau und die Studierenden haben jeweils maximal zwei Vertreterinnen oder Vertreter. Das Fakultätskollegium wird von der Dekanin oder dem Dekan geleitet, die bzw. der von maximal zwei Vizedekaninnen oder Vizedekanen unterstützt wird. Die Studiensprachen, Studienstufen und die Vielfalt müssen angemessen berücksichtigt werden. Seine Kompetenzen und seine Zusammensetzung sind im Allgemeines Fakultätsreglement, Art. 5 und 6, geregelt.
Das Fakultätskollegium ist verantwortlich für:
- das Angebot an Lehre und Weiterbildung,
- die Verabschiedung der Studienpläne,
- die Betreuung von Doktoraten und DurchfĂĽhrung von Habilitationen,
- die Sicherstellung und Förderung der Qualität von Forschung, Lehre, Weiterbildung und Dienstleistung,
- die Wahl der Dekanin oder des Dekans sowie der maximal zwei Vizedekaninnen und Vizedekane,
- die Planung der Weiterentwicklung der Fakultät,
- die Ernennung von Preisträgerinnen und Preisträgern allfälliger an der Fakultät verliehenen Preise,
- die Schaffung von ständigen und nichtständigen Kommissionen und Ausschüssen. Zudem entscheidet das Fakultätskollegium über deren Zusammensetzung, Aufgaben, Berichterstattung, Laufzeit und Aufhebung.
Das Fakultätskollegium trifft sich mindestens zweimal pro Semester.






