Konkret muss die verantwortliche Person, die ĂŒber Zwecke und Mittel der personenbezogenen Daten entscheidet, sich ĂŒberlegen, wie sie welche Daten bearbeitet. Es stellt sich also insbesondere die Frage zum Verarbeitungszweck, um anschliessend die Dauer zu bestimmen, fĂŒr die diese Daten aufbewahrt werden können oder mĂŒssen. Die Einhaltung der begrenzten Aufbewahrungsdauer bringt bei der praktischen Umsetzung zahlreiche Schwierigkeiten mit sich, sie scheint dennoch ein wesentliches Prinzip beim Schutz von Personendaten zu sein. Wie aber kann die Aufbewahrungsdauer dieser Daten bestimmt werden?
Diese Frage lĂ€sst sich nur auf Einzelfallbasis regeln, die Arbeit der Verantwortlichen ist dementsprechend manchmal langwierig und kompliziert. Man muss die Speicherungsdauer fĂŒr den jeweiligen Einzelfall sachlich bestimmen. Es geht darum, in der gegebenen Situation die Merkmale auszumachen, um eine möglichst objektive Entscheidung zu treffen. Man darf sich nicht von den eigenen Interessen und PrĂ€ferenzen leiten lassen, sondern muss die relevanten Elemente des jeweiligen Falls analysieren, die Argumente gegeneinander abwĂ€gen und so die Entscheidung aufgrund objektiver Kriterien treffen.