Wie entstanden schliesslich der dritte und vierte Band?
Nach Veröffentlichung des zweiten Bandes in Französisch nahmen wir fünf der «Gründergruppe» direkt den deutschsprachigen zweiten Teil in Angriff. Wir mussten aber bald einmal feststellen, dass wir diesen nicht mehr in einer genügenden Geschwindigkeit überarbeiten konnten. Alle Mitredaktoren/innen waren mittlerweile vollumfänglich berufstätig und hatten eine Familie gegründet. Es ist in solchen Situationen schwierig, ausserhalb der Arbeitszeit genügend rasch eine solche Arbeit zu leisten. Deswegen holten wir eine grössere Zahl damaliger Notarspraktikanten/innen ins Boot, die uns unterstützten.
An diesem zweiten Teil haben schliesslich folgende Personen mitgewirkt: Flurina Steiner, Fabienne Murmann, Deborah Guntern Volken, Samira Schnyder, Chantal Carlen, Melanie Eberhardt, Desirée Kalbermatten-Furrer, Michael Julen, Alexander Schmid und Katja Jentsch. Sie alle arbeiten mittlerweile in der Justiz oder sind freiberuflich als Anwalt und Notar tätig. Alle neu beigezogenen Notarspraktikanten/innen haben übrigens ihr Notarsexamen bestanden, was mich mit besonderem Stolz erfüllt und die Qualität des Buchs bescheinigt.
«Der Notar im Kanton Wallis, Besonderer Teil» wurde schliesslich Ende 2022 veröffentlicht.
Im folgenden Jahr gelang es, die zweite Übersetzung abzuschliessen. « Le notaire en Valais, Partie spéciale ». Hier konnten wir stark von den Erfahrungen profitieren, die wir bei der Redaktion der ersten französischsprachigen Version gesammelt hatten. Wir gewannen dadurch Zeit. Da dieser zweite Teil inhaltlich rund 100 Seiten mehr umfasst, durften wir auf die Dienste von weiteren Übersetzern/innen zählen. Mitgearbeitet haben folgende Personen: Blerina Mazreku, Daniel Khalil, Marco Garofano, Marielle Revaz, Marion Chautard, Pauline Bétrisey, Raphaël Dietlin, Simon Waeber und Eugénie Fardel. Judith Matter und Bénédicte Panchaud unterstützten uns erneut tatkräftig. Dieses vierte Buch ist nicht eine reine Übersetzung: Wir haben den Text unter Beachtung der mittlerweile eingetretenen Revisionen im Erb- und Gesellschaftsrecht angepasst.