Dieser Entwurf entspricht einer doppelten Herausforderung: die Institution FernUni Schweiz in eine autonome öffentlich-rechtliche Einrichtung mit dem Namen «Uni Valais-Wallis» umzuwandeln und eine ehrgeizige akademische Strategie im Bereich der universitären Fernstudien zu verfolgen. Mit der Schaffung einer kantonalen Universität gewährleistet das Wallis seine vollumfängliche Integration in das Schweizer Hochschulsystem.
Das GUWa überträgt der Universität Wallis die Aufgaben der Ausbildung, Forschung und Dienstleistungen für die Gemeinschaft, die jeder Universität zustehen, und garantiert dabei ihre Selbstständigkeit, ihre regionale
Verankerung und die notwendige Rechenschaftspflicht gegenüber dem Kanton Wallis. Mit einer qualitativ hochstehenden universitären Ausbildung, die auf wissenschaftlichen Grundlagen, pädagogischer Innovation und Flexibilität basiert, möchte die Universität Wallis den Anforderungen des lebenslangen Lernens gerecht werden.
Der künftige Status der «Uni Valais-Wallis» entspricht demjenigen, der bereits in den meisten Schweizer Uni-versitätskantonen gilt.
Der Gesetzesentwurf wurde dem Grossen Rat zur Behandlung bis Ende 2025 unterbreitet. Das Inkrafttreten des GUWa ist für 2028 vorgesehen, unter Vorbehalt eines positiven Akkreditierungsentscheides als Universi-tät. Dieser Beschluss soll durch den Schweizerischen Akkreditierungsrat im Frühjahr 2027 getroffen werden.