Dieser Entwurf entspricht einer doppelten Herausforderung: die Institution FernUni Schweiz in eine autonome öffentlich-rechtliche Einrichtung mit dem Namen «Uni Valais-Wallis» umzuwandeln und eine ehrgeizige akademische Strategie im Bereich der universitÀren Fernstudien zu verfolgen. Mit der Schaffung einer kantonalen UniversitÀt gewÀhrleistet das Wallis seine vollumfÀngliche Integration in das Schweizer Hochschulsystem.
Das GUWa ĂŒbertrĂ€gt der UniversitĂ€t Wallis die Aufgaben der Ausbildung, Forschung und Dienstleistungen fĂŒr die Gemeinschaft, die jeder UniversitĂ€t zustehen, und garantiert dabei ihre SelbststĂ€ndigkeit, ihre regionale
Verankerung und die notwendige Rechenschaftspflicht gegenĂŒber dem Kanton Wallis. Mit einer qualitativ hochstehenden universitĂ€ren Ausbildung, die auf wissenschaftlichen Grundlagen, pĂ€dagogischer Innovation und FlexibilitĂ€t basiert, möchte die UniversitĂ€t Wallis den Anforderungen des lebenslangen Lernens gerecht werden.
Der kĂŒnftige Status der «Uni Valais-Wallis» entspricht demjenigen, der bereits in den meisten Schweizer Uni-versitĂ€tskantonen gilt.
Der Gesetzesentwurf wurde dem Grossen Rat zur Behandlung bis Ende 2025 unterbreitet. Das Inkrafttreten des GUWa ist fĂŒr 2028 vorgesehen, unter Vorbehalt eines positiven Akkreditierungsentscheides als Universi-tĂ€t. Dieser Beschluss soll durch den Schweizerischen Akkreditierungsrat im FrĂŒhjahr 2027 getroffen werden.