Beitragsberechtigung vom Bund
«Darauf können wir stolz sein und unsere Mission mit noch grösserem Engagement als bisher weiterverfolgen und uns noch gezielter auf die Zukunft vorbereiten.»
Stéphane Pannatier, Direktor Zentrale Dienste
Mit dieser Entscheidung Ă€ndert sich die Bundesfinanzierung unseres universitĂ€ren Instituts. Bis 2020 hatten wir einen Dienstleistungsvertrag mit dem Bund. In diesem Vertrag wurden die Bedingungen fĂŒr die Subventionierung auf der Grundlage eines Pauschalbetrags festgelegt, der gemĂ€ss Artikel 53 HFKG ausgehandelt wurde. So hatten wir jedes Jahr ein Treffen mit dem Staatssekretariat fĂŒr Bildung und Innovation (SBFI), um den Leistungsstand unserer Dienstleistungen zu evaluieren und die BetrĂ€ge fĂŒr das kommende Jahr festzulegen.
Von nun an wird die Finanzierung auf der Grundlage von Artikel 51 des HFKG erfolgen, genau wie fĂŒr andere UniversitĂ€ten. Die Höhe der BeitrĂ€ge wird daher direkt an Indikatoren gekoppelt, wie z. B. an die Anzahl der Studierenden, die Anzahl der Diplome, der Höhe der eingeworbenen Drittmittel, etc. Die Konsequenz dieser Ănderung ist fĂŒr unser universitĂ€res Institut sehr vorteilhaft, zum einen soll sich die Höhe der BeitrĂ€ge im Vergleich zu 2020 fast verdoppeln und zum anderen wird mit diesen Indikatoren die Mehrjahresplanung der Budgets transparenter und vorhersehbarer gemacht.
Dank dieser Anerkennung durch den Bundesrat können wir zuversichtlich sein, dass wir unseren Bildungsauftrag, die Chancengleichheit im Hochschulbereich in der Schweiz zu erhöhen und den Mangel an hoch qualifiziertem Personal entgegen zu wirken, erfĂŒllen können.
«In der aktuell trĂŒben Situation mit der COVID-19-Situation war diese Entscheidung ein Sonnenstrahl im Januar-Nebel. Ein Sonnenstrahl, der den FrĂŒhling und die kommenden guten Zeiten ankĂŒndigt. Diesen Erfolg verdanken wir unseren Studierenden, unseren Professoren und Professorinnen und allen Mitarbeitenden, die Tag fĂŒr Tag mit Engagement, Motivation und Ausdauer daran arbeiten, die FernUni Schweiz zu dem zu machen, was sie ist: ein in die Schweizer Hochschullandschaft vollwertig integriertes universitĂ€res Institut. DafĂŒr möchten wir uns ganz herzlich bei euch bedanken!»
Stéphane Pannatier, Direktor Zentrale Dienste
Hier gelangen Sie zur Medienmitteilung vom Bundesrat.