Das FakultĂ€tskollegium umfasst das Dekanat und alle Professorinnen und Professoreneiner FakultĂ€t. Der Mittelbau und die Studierenden haben jeweils maximal zwei Vertreterinnen oder Vertreter. Das FakultĂ€tskollegium wird von der Dekanin oder dem Dekan geleitet, die bzw. der von maximal zwei Vizedekaninnen oder Vizedekanen unterstĂŒtzt wird. Die Studiensprachen, Studienstufen und die Vielfalt mĂŒssen angemessen berĂŒcksichtigt werden. Seine Kompetenzen und seine Zusammensetzung sind im Allgemeines FakultĂ€tsreglement, Art. 5 und 6, geregelt.
Das FakultĂ€tskollegium ist verantwortlich fĂŒr:
- das Angebot an Lehre und Weiterbildung,
- die Verabschiedung der StudienplÀne,
- die Betreuung von Doktoraten und DurchfĂŒhrung von Habilitationen,
- die Sicherstellung und Förderung der QualitÀt von Forschung, Lehre, Weiterbildung und Dienstleistung,
- die Wahl der Dekanin oder des Dekans sowie der maximal zwei Vizedekaninnen und Vizedekane,
- die Planung der Weiterentwicklung der FakultÀt,
- die Ernennung von PreistrÀgerinnen und PreistrÀgern allfÀlliger an der FakultÀt verliehenen Preise,
- die Schaffung von stĂ€ndigen und nichtstĂ€ndigen Kommissionen und AusschĂŒssen. Zudem entscheidet das FakultĂ€tskollegium ĂŒber deren Zusammensetzung, Aufgaben, Berichterstattung, Laufzeit und Aufhebung.
Das FakultÀtskollegium trifft sich mindestens zweimal pro Semester.






