Vor rund 110 Teilnehmenden, die der Antrittsvorlesung sowohl vor Ort als auch online folgten, veranschaulichte Prof. Dr. Cathrine Konopatsch anhand zahlreicher Praxisbeispiele, auf welche Art und in welchen Konstellationen Identitäten missbräuchlich verwendet werden. Thematisiert wurden dabei sowohl Fälle aus dem digitalen als auch aus dem analogen Raum, etwa durch die Nutzung persönlicher Daten wie Name und Adresse einer anderen Person ohne deren Einwilligung für betrügerische Zwecke.
Prof. Dr. Cathrine Konopatsch beleuchtete die Bedeutung des Straftatbestandes des Identitätsmissbrauchs und dessen Anwendungspraxis basierend auf einer Analyse der nach Art. 179decies StGB im Jahr 2024 erfolgten Verurteilungen. Anhand konkreter Praxisfälle zeigte sie die grosse Weite des Tatbestandes, die insbesondere im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot und das ultima-ratio-Prinzip kritisch zu beurteilen ist. Damit spannte sie den inhaltlichen Bogen zum Titel der Antrittsvorlesung «Mit der Kanone des Strafrechts auf Spatzen?». In ihrem Fazit regte Prof. Dr. Cathrine Konopatsch de lege ferenda eine Einschränkung und Präzisierung von Art. 179decies StGB an.
Wir danken Prof. Dr. Cathrine Konopatsch herzlich für diese ebenso anregende wie reflektierte Antrittsvorlesung und freuen uns sehr auf die weitere Zusammenarbeit – nun in ihrer Funktion als ausserordentliche Professorin.