In der Schweiz ist jegliche Form von Pornografie (Objekte, Videos, Fotos usw.) mit Minderjährigen verboten. Nach den Kriterien der Gesetzgebung und der Rechtsprechung setzt diese abscheuliche Form der harten Pornographie einen – gewalttätigen oder gewaltlosen – sexuellen Bezug voraus, der Kinder (von denen davon ausgegangen wird, dass sie nicht in der Lage sind, einem sexuellen Akt zuzustimmen) oder Jugendliche, real oder irreal, enthält. Das strikte Verbot dieser Art der Pornografie soll insbesondere «Kontakt»-Sexualverbrechen (deren Zahl weltweit unaufhörlich ansteigt) verhindern, die auf die perverse Wirkung der Nachfrage auf das Angebot zurückzuführen sind.