Konkret muss die verantwortliche Person, die über Zwecke und Mittel der personenbezogenen Daten entscheidet, sich überlegen, wie sie welche Daten bearbeitet. Es stellt sich also insbesondere die Frage zum Verarbeitungszweck, um anschliessend die Dauer zu bestimmen, für die diese Daten aufbewahrt werden können oder müssen. Die Einhaltung der begrenzten Aufbewahrungsdauer bringt bei der praktischen Umsetzung zahlreiche Schwierigkeiten mit sich, sie scheint dennoch ein wesentliches Prinzip beim Schutz von Personendaten zu sein. Wie aber kann die Aufbewahrungsdauer dieser Daten bestimmt werden?
Diese Frage lässt sich nur auf Einzelfallbasis regeln, die Arbeit der Verantwortlichen ist dementsprechend manchmal langwierig und kompliziert. Man muss die Speicherungsdauer für den jeweiligen Einzelfall sachlich bestimmen. Es geht darum, in der gegebenen Situation die Merkmale auszumachen, um eine möglichst objektive Entscheidung zu treffen. Man darf sich nicht von den eigenen Interessen und Präferenzen leiten lassen, sondern muss die relevanten Elemente des jeweiligen Falls analysieren, die Argumente gegeneinander abwägen und so die Entscheidung aufgrund objektiver Kriterien treffen.