Die FernUni Schweiz erhält das Promotionsrecht
Auf ihrem Weg zur Vorbereitung auf eine Akkreditierung als kantonale Universität hat die FernUni Schweiz einen weiteren Meilenstein ihrer Strategie 2027 erreicht: Mit dem Inkrafttreten des allgemeinen Promotionsreglements zum 1.8.2025 hat die FernUni Schweiz das Promotionsrecht erhalten.
Bisher waren Doktorierende der FernUni Schweiz an einer Partneruniversität eingeschrieben und wurden gemeinschaftlich von Professorinnen und Professoren beider Institutionen betreut. Laufende Doktorate können unverändert auf diese Weise weitergeführt werden.
Ab sofort können Professorinnen und Professoren der FernUni Schweiz Doktorierende auch eigenständig betreuen. Sie können sich an der FernUni Schweiz einschreiben und erhalten von dort nach erfolgreicher Verteidigung ihren Doktortitel.
Ermöglicht wurde das mit der Unterstützung des Kantons Wallis, der die Titel gemäss aktuellem «Gesetz über Bildung und Forschung von universitären Hochschulen und Forschungsinstituten» und künftigem «Gesetz über die Förderung von Hochschulen und Forschung» schützt, sowie dadurch, dass das Präsidium des Schweizerischen Akkreditierungsrats die FernUni Schweiz als akkreditiertes universitäres Institut als berechtigt erachtet, ihr neues Doktoratsprogramm anzubieten.