Die FernUni Schweiz erhÀlt das Promotionsrecht
Auf ihrem Weg zur Vorbereitung auf eine Akkreditierung als kantonale UniversitÀt hat die FernUni Schweiz einen weiteren Meilenstein ihrer Strategie 2027 erreicht: Mit dem Inkrafttreten des allgemeinen Promotionsreglements zum 1.8.2025 hat die FernUni Schweiz das Promotionsrecht erhalten.
Bisher waren Doktorierende der FernUni Schweiz an einer PartneruniversitĂ€t eingeschrieben und wurden gemeinschaftlich von Professorinnen und Professoren beider Institutionen betreut. Laufende Doktorate können unverĂ€ndert auf diese Weise weitergefĂŒhrt werden.
Ab sofort können Professorinnen und Professoren der FernUni Schweiz Doktorierende auch eigenstÀndig betreuen. Sie können sich an der FernUni Schweiz einschreiben und erhalten von dort nach erfolgreicher Verteidigung ihren Doktortitel.
Ermöglicht wurde das mit der UnterstĂŒtzung des Kantons Wallis, der die Titel gemĂ€ss aktuellem «Gesetz ĂŒber Bildung und Forschung von universitĂ€ren Hochschulen und Forschungsinstituten» und kĂŒnftigem «Gesetz ĂŒber die Förderung von Hochschulen und Forschung» schĂŒtzt, sowie dadurch, dass das PrĂ€sidium des Schweizerischen Akkreditierungsrats die FernUni Schweiz als akkreditiertes universitĂ€res Institut als berechtigt erachtet, ihr neues Doktoratsprogramm anzubieten.
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