Die zivilrechtliche Haftung ist der Bereich des Rechts, der die Wiedergutmachung von Schäden regelt, die Opfern von eindeutig identifizierten Verursachern zugefügt wurden. Es handelt sich also um ein Instrument, das es dem Opfer ermöglicht, eine Entschädigung zu erhalten, und zudem – und dies liegt im öffentlichen Interesse – das Verhalten von Personen, die widerrechtlich handeln, positiv zu beeinflussen. Trotz der grundlegenden Rolle dieses Rechtszweiges werden jedoch immer seltener Fälle in diesem Bereich vor das Bundesgericht gebracht.

Dieses Phänomen lässt sich durch zwei Hypothesen erklären, die mit diesem Projekt überprüft werden sollen.

In der Schweiz ist zu beobachten, dass immer seltener Klagen im Bereich zivilrechtlicher Haftung vor Gericht gebracht werden. Diese Beobachtung wird vor allem durch die abnehmende Anzahl von Urteilen des Bundesgerichts zu diesem Thema gestützt.

Es gibt zwei Hypothesen, die dieses Phänomen erklären können.

  • Zum einen könnte dies darin begründet sein, dass Streitigkeiten bei Haftungsfragen von anderen Arten von Rechtsstreitigkeiten, etwa strafrechtlicher oder verwaltungsrechtlicher Natur, absorbiert werden.
  • Zum anderen hat sich seit der Verabschiedung des Obligationenrechts im Jahr 1911 unser sozioökonomisches Umfeld insbesondere aufgrund der Globalisierung verändert.

So sind heute die Schadensursachen oft vom Ort des Auftretens des Schadens weit entfernt (Fernwirkung: Ein Schweizer Unternehmen kann eine schädigende Aktivität auf einem anderen Kontinent ausüben) und vielfältig (Streuung: Ein Schaden ist oft das Ergebnis vieler Ursachen und nicht nur einer einzigen), was den Personen, die widerrechtlich handeln, mehr Möglichkeiten bietet, sich ihrer Verantwortung zu entziehen.

Dieses Projekt verfolgt einen doppelten Ansatz.

Zunächst wird versucht, die oben erwähnte erste Hypothese (Absorption von Zivilsachen durch andere Verfahrensarten) zu überprüfen. Gleichzeitig sollte die Möglichkeit eröffnet werden, die Fernwirkung und die Streuung (wie oben definiert) zu beobachten und zu diskutieren, ob das Prinzip der Kausalität aktualisiert werden muss, um bestimmte Erfordernisse der sozialen Gerechtigkeit besser erfüllen zu können. Dieses Projekt wird durch eine vergleichende Analyse des schweizerischen, deutschen und US-amerikanischen Haftpflichtrechts untermauert.

Mitarbeiter

Prof. Dr. Arnaud Nussbaumer-Laghzaoui
Prof. Dr. Arnaud Nussbaumer-Laghzaoui Assistenzprofessor