Zu einer vom Bund akkreditierten Weiterbildung in Psychotherapie kann zugelassen werden, wer
- ein Hochschulstudium im Hauptfach Psychologie auf Masterstufe an einer Hochschule absolviert hat und
- während der Ausbildung eine genügende Studienleistung in klinischer Psychologie und Psychopathologie erbracht hat.
Auf Anfrage bei den Weiterbildungsinstitutionen und der FSP werden durchwegs ein Nachweis von mindestens 12 ECTS-Punkten in klinischer Psychologie und Psychopathologie zurückgemeldet.
Einzelne Weiterbildungsinstitutionen haben neben obgenannten Voraussetzungen noch weitere spezifische Zulassungsbedingungen, welche auf deren Websites veröffentlicht sind oder nachgefragt werden können. Der Zulassungsentscheid zu einer Weiterbildung in Psychotherapie liegt schlussendlich bei den Weiterbildungsinstitutionen.
Eidgenössisch akkreditierte Weiterbildungsgänge in Psychotherapie
Psychologie-Studium der FernUni Schweiz : Nachweis der Studienleistungen in klinischer Psychologie und Psychopathologie
Folgende Module beinhalten Studienleistungen in klinischer Psychologie und Psychopathologie:
Bachelor of Science in Psychologie
- Modul 12: Klinische Psychologie I: Klinische Psychologie (8 ECTS) und Psychopathologie (2 ECTS)
- Modul 14: Klinische Psychologie II: Beratung und Intervention, 10 ECTS
- Modul 15-1 Klinische Psychologie III: Vertiefung Psychopathologie, 10 ECTS
Master of Science in Psychologie
- T1 Diagnostik und Intervention bei affektiven, Angst- und Traumafolgestörungen, 5 ECTS
- T2 Diagnostik und Intervention bei Sucht, Psychosen mit Wahn und Persönlichkeitsstörungen, 5 ECTS
- T3 Entwicklungsstörungen, Störungen im Kindes- und Jugendalter, 5 ECTS
- M3 Methodologische und statistische Aspekte der klinischen Forschung, 5 ECTS
- G3 Stress - Ursachen, Auswirkungen und Bewältigung, 5 ECTS
Nähere Informationen über die Studieninhalte dieser Module finden sie unter:
FernUni Schweiz Studierende mit Berufswunsch Psychotherapie erfüllen nach Abschluss des Bachelor- und Master-Studiums die Anforderungen an klinischen und psychopathologischen Inhalten für die Zulassung zur postgradualen Weiterbildung zur Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten (gemäss PsyG, BAG und FSP).