Alles Wissenswerte über die regulären Prüfungssessionen und Nachprüfungen, die Einschreibung und die Prüfungsergebnisse.
Prüfungen und Nachprüfungen
Prüfungssession
Die Prüfungssessionen bilden den Abschluss des Frühjahrs- und Herbstsemesters. Sie umfassen jeweils drei Prüfungstermine, welche regulär im Januar und im Juni stattfinden.
Die Teilnahme an den Prüfungen erfordert eine gültige Zulassung. Notwendige Voraussetzung für die Zulassung ist eine vorherige Prüfungsanmeldung durch den Studierenden / die Studierende.
Die Nachprüfungen finden im September für die im Frühjahr unterrichteten Module und im Juni oder Juli für die im Herbst unterrichteten Module statt. Studierende, die sich nicht für die Prüfung in der ordentlichen Session angemeldet haben, können nicht an der Nachprüfung teilnehmen.
Die Studierenden müssen regulär immatrikuliert sein, um sich für eine Prüfung anmelden zu können, einschliesslich einer Nachprüfung. Um Prüfungen im Juni und/oder Juli abzulegen, muss man im Frühjahrssemester immatrikuliert sein. Um Prüfungen im September und/oder Januar abzulegen, müssen Sie im Herbstsemester immatrikuliert sein.
Prüfungsanmeldung
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über die Student App des Schulverwaltungssystems ERP im Menupunkt Module. In jedem belegten Modul ist eine gesonderte Prüfungsanmeldung erforderlich. Die erfolgreiche Anmeldung wird Ihnen im Modulstatus angezeigt. Zudem erhalten Sie eine Anmeldebestätigung per E-Mail.
Alle Mitteilungen im Zusammenhang mit der Prüfungsanmeldung werden an Ihre FernUni Schweiz E-Mail-Adresse zugestellt. Achten Sie daher darauf, Ihren Posteingang regelmässig zu überprüfen.
Fristen
Die Anmeldung findet während eines dreiwöchigen Zeitraums im Laufe des Semesters statt. Die Frist muss zwingend eingehalten werden. Sie werden per E-Mail an diese Frist erinnert.
Sie müssen immatrikuliert und dürfen nicht beurlaubt sein, um eine Prüfung ablegen zu können, einschliesslich einer Nachprüfung.
Studierende, die sich nicht für eine Prüfung angemeldet haben, können nicht daran teilnehmen. Vergewissern Sie sich daher, dass Sie ordnungsgemäss für die Prüfung angemeldet sind. Ebenso müssen Sie, um an der Nachprüfung des Moduls teilnehmen zu können, vorher für die Prüfung angemeldet sein.
Prüfungszulassung
Die Zulassung zu den Prüfungen kann an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sein (z. B. Teilnahme an Präsenzveranstaltungen (wenn diese Pflicht sind) oder Bedingungen, die vom Lehrteam gestellt werden (wie z. B. die regelmässige Eingabe der Einsendeaufgaben, etc.)). Die Prüfungsanmeldung ist somit nicht gleichzusetzen mit der Prüfungszulassung, sondern deren Voraussetzung. Im Falle einer Nichtzulassung zu den Prüfungen würden Sie nach erfolgter Anmeldung direkt durch die Student Services kontaktiert.
Abmeldung von einer Prüfung
Sobald die Anmeldefrist verstrichen ist und die Anmeldung durch die Student Services in der Zulassung bestätigt wurde, ist es nicht mehr möglich, sich von der Prüfung abzumelden.
Ist es möglich, sich nicht für eine Prüfung anzumelden?
Die Entscheidung, sich für eine Prüfung anzumelden oder nicht, liegt bei Ihnen. Sich nicht zu einer Prüfung anzumelden bedeutet nicht, dass das Modul nicht bestanden wurde.
In diesem Fall ist das Modul in einem späteren Semester erneut zu belegen.
Abwesenheit bei einer Prüfung
Sobald Sie zu einer Prüfung zugelassen sind, müssen Sie daran teilnehmen. Wenn Sie nicht in der Lage sind, an der Prüfung teilzunehmen, lassen Sie die Student Services bitte vor der Prüfung einen gültigen Nachweis für Ihre Abwesenheit zukommen. Wer aus zwingenden Gründen seine Absenz erst nach der Prüfung mit wichtigen Gründen entschuldigen kann, muss spätestens innert 5 Tagen nach der Prüfung dies den Student Services anzeigen und belegen. In diesem Fall wird die Prüfung nicht als Fehlversuch gewertet und Sie werden für die nächste Prüfungssession angemeldet.
Bitte beachten Sie, dass eine unentschuldigte Abwesenheit von einer Prüfung mit der Note 1 geahndet wird. Das Modul muss zwingend erneut in der Wiederholungsprüfung nachgeholt werden. Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung erfolgt automatisch.
Prüfungsresultate und Nachprüfung
Die Prüfungsresultate sind in der Regel drei Wochen nach Prüfungstermin verfügbar. Sie werden per E-Mail benachrichtigt, sobald die Noten im Schulverwaltungssystem ERP einsehbar sind.
Wenn Sie eine Prüfung nicht bestehen, nehmen Sie an der Nachprüfung teil. Für das Wiederholen von Prüfungen ist, sofern nichts anderes verlautet, keine Anmeldung erforderlich; Sie sind bei Nichtbestehen einer Prüfung automatisch für die Nachprüfungen angemeldet. In der Student App wechselt der Status zu Zulassung zur Prüfung 2 oder 3.
Die Nachprüfungen sind keine alternativen Prüfungstermine, sondern sind Studierenden vorbehalten, die ein unzureichendes Prüfungsergebnis erzielt haben oder an der ordentlichen Prüfung durch Attest entschuldigt waren.
Sie müssen die Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholen, d. h:
- während der regulären Prüfungssession des folgenden Semesters für Module, die jedes Semester gelehrt werden;
- bei den halbjährlichen Sessionen für Nachprüfungen für Module (meist aus dem 2. Studienabschnitt), die nur im Frühjahr oder im Herbst stattfinden.
Achtung; um an einer Nachprüfung teilzunehmen, müssen Sie immatrikuliert und dürfen nicht beurlaubt sein. Wenn Sie beurlaubt sind, erfolgt die Nachprüfung zum nächsten Prüfungstermin.
Wenn die Termine von zwei Nachprüfungen oder einer Nachprüfung und einer regulären Prüfung miteinander kollidieren, setzen Sie sich bitte mit den Student Services in Verbindung.
Plagiate
Plagiate werden mit der Note 1 geahndet.
Unsere Lehrteams bieten Ihnen ein Quiz an, um Sie für dieses Thema zu sensibilisieren. Wir empfehlen Ihnen, das Quiz zu Beginn Ihres Studiums zu absolvieren – und vielleicht auch vor den Prüfungssessionen!
Nächste Prüfungsperiode
Januar 2023- Samstag, 14. Januar 2023
- Samstag, 21. Januar 2023
- Samstag, 28. Januar 2023
Nachprüfungen
Herbstsemester 2022Samstag, 3. Juni 2023