Das Fernstudium kann für Menschen mit besonderen Bedürfnissen angepasst werden. Um die Einbindung aller Menschen zu unterstützen, bietet die FernUni Schweiz die Möglichkeit, Anträge auf Nachteilsausgleiche zu stellen.

Studierende mit einer Einschränkung oder chronischen Krankheiten haben die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich zu beantragen. Der Nachteilsausgleich umfasst die verhältnismässige Anpassung von Studienleistungen oder Leistungskontrollen, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen. Bitte beachten Sie, dass die Anforderungen an die zu erreichenden Ziele unverändert bleiben. Anpassungen können beispielsweise eine Zeitverlängerung, zusätzliche Pausen oder das Nutzen von Hilfsmitteln sein.

Es ist wichtig, das Studium im Vorfeld sorgfältig zu planen und die erforderlichen Abklärungen und Vorbereitungen zu treffen, um den Studienverlauf optimal zu gestalten. 

Diese Möglichkeit bietet sich beispielsweise für Studierende:

  • mit einer körperlichen Einschränkung: motorische Behinderung, Seh- oder Hörbehinderung usw.;
  • mit einer chronischen Krankheit;
  • mit einer oder mehreren Lernbehinderungen (Legasthenie, Dysorthografie, Dyskalkulie usw.);
  • mit einer Autismus-Spektrum-Störung;
  • mit einem Aufmerksamkeitsdefizit mit oder ohne Hyperaktivität.

Bevor sich Studierende mit den Student Services in Verbindung setzen und ihren Antrag einreichen, sollten sie versuchen, für sich selbst folgende Fragen zu beantworten:

  • In welchen Phasen meines Studiums und in welchen konkreten Situationen in Bezug auf mein Studium benötigen ich eine Anpassung?
  • Benutze ich bereits Hilfsmittel oder weiss ich von Hilfsmitteln, die mir helfen könnten? Was muss ich in dieser Hinsicht berücksichtigen?
  • Welche Art von Unterstützung benötige ich? Welche Art von Unterstützung war für mich in der Vergangenheit hilfreich?
  • Verfüge ich bereits über ein ärztliches Attest, insbesondere in Bezug auf meine Situation als studierende Person?
  • Habe ich bereits weitere Schritte eingeleitet?
    • externe Dienste
    • Hilfsmittel
    • Mobilität

Das Arztzeugnis muss aktuell sein (in der Regel nicht älter als ein Jahr). Je nach Art der Behinderung oder Krankheit ist ein Zeugnis eines Facharztes oder eines Fachpsychologen notwendig. Aus dem Arztzeugnis muss der Bezug zum Studienalltag hervorgehen. Es muss auch ersichtlich werden, dass es sich um eine dauerhafte Beeinträchtigung beziehungsweise um eine Beeinträchtigung handelt, die mit grösster Wahrscheinlichkeit zum Zeitpunkt der entsprechenden Leistungserbringung noch vorliegt. Dies muss auch im Antrag für einen Nachteilsausgleich so formuliert sein.

Nehmen Sie anschliessend mit den Student Services Kontakt auf und füllen Sie das untenstehende Antragsformular für den Nachteilsausgleich aus. Das Antragsformular ist bis spätestens zwei Wochen vor Semesterbeginn mit einem ärztlichen Attest einzureichen.

 

Formular