Das Fernstudium kann fĂŒr Menschen mit besonderen BedĂŒrfnissen angepasst werden. Um die Einbindung aller Menschen zu unterstĂŒtzen, bietet die FernUni Schweiz die Möglichkeit, AntrĂ€ge auf Nachteilsausgleiche zu stellen.

Studierende mit einer EinschrÀnkung oder chronischen Krankheiten haben die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich zu beantragen. Der Nachteilsausgleich umfasst die verhÀltnismÀssige Anpassung von Studienleistungen oder Leistungskontrollen, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen. Bitte beachten Sie, dass die Anforderungen an die zu erreichenden Ziele unverÀndert bleiben. Anpassungen können beispielsweise eine ZeitverlÀngerung, zusÀtzliche Pausen oder das Nutzen von Hilfsmitteln sein.

Es ist wichtig, das Studium im Vorfeld sorgfĂ€ltig zu planen und die erforderlichen AbklĂ€rungen und Vorbereitungen zu treffen, um den Studienverlauf optimal zu gestalten. 

Diese Möglichkeit bietet sich beispielsweise fĂŒr Studierende:

  • mit einer körperlichen EinschrĂ€nkung: motorische Behinderung, Seh- oder Hörbehinderung usw.;
  • mit einer chronischen Krankheit;
  • mit einer oder mehreren Lernbehinderungen (Legasthenie, Dysorthografie, Dyskalkulie usw.);
  • mit einer Autismus-Spektrum-Störung;
  • mit einem Aufmerksamkeitsdefizit mit oder ohne HyperaktivitĂ€t.

Bevor sich Studierende mit den Student Services in Verbindung setzen und ihren Antrag einreichen, sollten sie versuchen, fĂŒr sich selbst folgende Fragen zu beantworten:

  • In welchen Phasen meines Studiums und in welchen konkreten Situationen in Bezug auf mein Studium benötigen ich eine Anpassung?
  • Benutze ich bereits Hilfsmittel oder weiss ich von Hilfsmitteln, die mir helfen könnten? Was muss ich in dieser Hinsicht berĂŒcksichtigen?
  • Welche Art von UnterstĂŒtzung benötige ich? Welche Art von UnterstĂŒtzung war fĂŒr mich in der Vergangenheit hilfreich?
  • VerfĂŒge ich bereits ĂŒber ein Ă€rztliches Attest, insbesondere in Bezug auf meine Situation als studierende Person?
  • Habe ich bereits weitere Schritte eingeleitet?
    • externe Dienste
    • Hilfsmittel
    • MobilitĂ€t

Das Arztzeugnis muss aktuell sein (in der Regel nicht Ă€lter als ein Jahr). Je nach Art der Behinderung oder Krankheit ist ein Zeugnis eines Facharztes oder eines Fachpsychologen notwendig. Aus dem Arztzeugnis muss der Bezug zum Studienalltag hervorgehen. Es muss auch ersichtlich werden, dass es sich um eine dauerhafte BeeintrĂ€chtigung beziehungsweise um eine BeeintrĂ€chtigung handelt, die mit grösster Wahrscheinlichkeit zum Zeitpunkt der entsprechenden Leistungserbringung noch vorliegt. Dies muss auch im Antrag fĂŒr einen Nachteilsausgleich so formuliert sein.

Nehmen Sie anschliessend mit den Student Services Kontakt auf und fĂŒllen Sie das untenstehende Antragsformular fĂŒr den Nachteilsausgleich aus. Das Antragsformular ist bis spĂ€testens zwei Wochen vor Semesterbeginn mit einem Ă€rztlichen Attest einzureichen.

 

Formular