Die FernUni Schweiz wurde am 26. Juni 2020 durch den Schweizerischen Akkreditierungsrat als universitäres Institut akkreditiert. Diese erste Akkreditierung war ein wichtiger Schritt in der Entwicklung der FernUni Schweiz hin zu einer kantonalen Universität. Sie bestätigte die Qualität der erbrachten Leistungen in Lehre, Forschung und Organisation und stärkte die Position der FernUni Schweiz innerhalb der Schweizer Hochschullandschaft. Die Akkreditierung gilt bis zum 25. Juni 2027.

 

Mit der nun bevorstehenden Reakkreditierung wird der nächste Schritt gemacht. Bis Ende August durchläuft die FernUni Schweiz einen intensiven Prozess der Selbstevaluation, bevor im Herbst 2026 die externe Überprüfung durch die Gutachtergruppe ansteht.

Um die Mitwirkung aller Hochschulgruppen im Akkreditierungsprozess zu gewährleisten, hat die FernUni Schweiz bereits im November und Dezember 2025 drei partizipative Workshops durchgeführt. Diese standen allen Hochschulgruppen offen und dienten der vertieften Auseinandersetzung mit den Standards der institutionellen Akkreditierung.

Unter der Leitung einer eigens für die Reakkreditierung eingesetzten Steuerungsgruppe wird auf Basis der Workshop-Ergebnisse ein Selbstbeurteilungsbericht erarbeitet. Über eine Vernehmlassung im Akademischen Rat wird anschliessend allen Hochschulgruppen nochmals die Möglichkeit zur Mitwirkung im Akkreditierungsprozess gegeben.


Der Selbstbeurteilungsbericht dient einer internationalen Gutachtergruppe als Grundlage für ihre beiden Besuche in Brig. Während der Vor-Ort-Visiten am 28. September sowie am 2. und 3. November 2026 werden die Expertinnen und Experten Vertreterinnen und Vertreter aus allen Bereichen der FernUni Schweiz zu Round-Table-Gesprächen treffen. Auch die Studierenden sind an diesen Tagen zum direkten Austausch mit der Gutachtergruppe eingeladen, damit sich diese ein umfassendes Bild von der FernUni Schweiz machen kann.

Der Entscheid des Schweizerischen Akkreditierungsrates zum Reakkreditierungsgesuch der FernUni Schweiz wird für März 2027 erwartet. Dieser Entscheid wird die Grundlage für das neue Universitätsgesetz des Kantons Wallis schaffen und den Weg für die 11. Universität der Schweiz ebnen.

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