Das Fernstudium kann für Menschen mit besonderen Bedürfnissen angepasst werden. Um die Einbindung aller Menschen zu unterstützen, bietet die FernUni Schweiz die Möglichkeit, Anträge auf Nachteilsausgleiche zu stellen.
Das Fernstudium kann für Menschen mit besonderen Bedürfnissen angepasst werden. Um die Einbindung aller Menschen zu unterstützen, bietet die FernUni Schweiz die Möglichkeit, Anträge auf Nachteilsausgleiche zu stellen.
Studierende mit einer Einschränkung oder chronischen Krankheiten haben die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich zu beantragen. Der Nachteilsausgleich umfasst die verhältnismässige Anpassung von Studienleistungen oder Leistungskontrollen, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen. Bitte beachten Sie, dass die Anforderungen an die zu erreichenden Ziele unverändert bleiben. Anpassungen können beispielsweise eine Zeitverlängerung, zusätzliche Pausen oder das Nutzen von Hilfsmitteln sein.
Es ist wichtig, das Studium im Vorfeld sorgfältig zu planen und die erforderlichen Abklärungen und Vorbereitungen zu treffen, um den Studienverlauf optimal zu gestalten.
Diese Möglichkeit bietet sich beispielsweise für Studierende:
Bevor sich Studierende mit den Student Services in Verbindung setzen und ihren Antrag einreichen, sollten sie versuchen, für sich selbst folgende Fragen zu beantworten:
Das Arztzeugnis muss aktuell sein (in der Regel nicht älter als ein Jahr). Je nach Art der Behinderung oder Krankheit ist ein Zeugnis eines Facharztes oder eines Fachpsychologen notwendig. Aus dem Arztzeugnis muss der Bezug zum Studienalltag hervorgehen. Es muss auch ersichtlich werden, dass es sich um eine dauerhafte Beeinträchtigung beziehungsweise um eine Beeinträchtigung handelt, die mit grösster Wahrscheinlichkeit zum Zeitpunkt der entsprechenden Leistungserbringung noch vorliegt. Dies muss auch im Antrag für einen Nachteilsausgleich so formuliert sein.
Wenden Sie sich anschliessend per E-Mail an den Studentenservice. Das Antragsformular ist bis spätestens zwei Wochen vor Semesterbeginn mit einem ärztlichen Attest einzureichen.