Im Kontext der aktuellen Konflikte wurden Schweizer Bürgerinnen und Bürger mobilisiert, haben sich eingeschrieben oder ihre Dienste ausländischen Streitkräften angeboten. Artikel 94 des Militärstrafgesetzes verbietet jedoch Personen mit Schweizer Staatsangehörigkeit grundsätzlich, ausländischen Militärdienst zu leisten sowie Schweizer Staatsangehörige zu rekrutieren oder deren Anwerbung zu fördern, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen. Dieses Verbot beruht auf dem völkerrechtlichen Neutralitätsrecht.
Professor Thierry Godel erläutert den rechtlichen Rahmen des ausländischen Militärdienstes
Allgemeines Verbotsprinzip im Schweizer Recht
Besondere Regelung für Doppelstaatsangehörige
Für Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft gilt eine besondere Regelung: Wenn sie sich in dem Land niederlassen, dessen Staatsangehörigkeit sie ebenfalls besitzen, können sie dort militärdienstpflichtig sein, ohne gegen schweizerisches Recht zu verstossen. Wie Professor Thierry Godel betont, hängt diese Regel nicht vom Kontext eines bestimmten Konflikts ab: «Das Verbot, im Ausland Militärdienst zu leisten, variiert nicht je nach Konflikt. Es beruht auf Gesetzen, die unabhängig vom politischen, sicherheitspolitischen oder moralischen Kontext gelten.»
Fragen des internationalen Strafrechts
Auch im internationalen Strafrecht können Fragen entstehen. Das schweizerische Strafrecht erlaubt die Verfolgung schwerer internationaler Verbrechen wie Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermord. Aufgrund des Prinzips der universellen Gerichtsbarkeit können Schweizer Behörden ein Verfahren eröffnen, wenn ernsthafte Hinweise auf die Beteiligung eines Schweizer Staatsangehörigen vorliegen, auch wenn die Taten im Ausland begangen wurden.
Einordnung durch die Forschung
Durch seine Arbeiten und Analysen trägt Professor Thierry Godel dazu bei, die rechtlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit internationalen Konflikten und der Beteiligung von Doppelstaatsangehörigen an ausländischen Streitkräften zu beleuchten. Seine Forschung zeigt die Rolle akademischer Expertise bei der Analyse sensibler Fragen an der Schnittstelle von nationalem Recht, internationalem Strafrecht und aktuellen Herausforderungen der internationalen Politik.
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