Im Kontext der aktuellen Konflikte wurden Schweizer Bürgerinnen und Bürger mobilisiert, haben sich eingeschrieben oder ihre Dienste ausländischen Streitkräften angeboten. Artikel 94 des Militärstrafgesetzes verbietet jedoch Personen mit Schweizer Staatsangehörigkeit grundsätzlich, ausländischen Militärdienst zu leisten sowie Schweizer Staatsangehörige zu rekrutieren oder deren Anwerbung zu fördern, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen. Dieses Verbot beruht auf dem völkerrechtlichen Neutralitätsrecht.