Deepfakes stellen Strafverfolgung, Justiz und Forschung vor neue Herausforderungen. An der 2. Walliser Strafrechtstagung an der FernUni Schweiz tauschten sich Fachpersonen aus Wissenschaft, Justiz und Cybersicherheit über aktuelle Entwicklungen, rechtliche Fragestellungen und praxisnahe Lösungsansätze aus.

Die FernUni Schweiz organisierte am 19. Juni 2026 die 2. Walliser Strafrechtstagung zum Thema Deepfakes. Rund dreissig Fachpersonen aus den Westschweizer Universitäten sowie aus Justiz und Cybersicherheit nahmen an der interdisziplinären Veranstaltung teil.

Den Auftakt der Tagung bildete ein Vortrag von Prof. Dr. Thierry Godel von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FernUni Schweiz und Rechtsanwalt Nicolas Bloque über Straftaten im Zusammenhang mit Deepfakes. Sie gaben einen Überblick über die rechtlichen Fragestellungen, insbesondere über den Beweiswert solcher Inhalte und die Schwierigkeiten bei der Beurteilung des Schadens, der durch ihre virale Verbreitung entstehen kann.

Anschliessend widmeten sich Prof. Dr. Maria Ludwiczak Glassey, Professorin für Strafrecht an der Universität Genf, und Prof. HES Olivier Beaudet-Labrecque, Professor und Dekan des Instituts zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität an der Fachhochschule Neuenburg, den Themen Betrug und Identitätsmissbrauch. Im Fokus standen insbesondere Liebesbetrug sowie verschiedene Formen des Missbrauchs digitaler Identitäten.

Staatsanwalt Pierre Voisard stellte die Ermittlungsmethoden und Mechanismen der internationalen Rechtshilfe in Verfahren mit rechtswidrigen synthetischen Inhalten vor. Er erläuterte die Verfahren zur Sicherung digitaler Beweismittel: von Auskunftsbegehren an Plattformbetreiber bis hin zur forensischen Datensicherung.

Rechtliche, technische und kognitive Herausforderungen

Aus technischer Sicht gab Dr. Laurent Colbois, Doktor der Forensik und Postdoktorand am IDIAP, einen Überblick über den aktuellen Forschungsstand zur Erstellung und Erkennung von Deepfakes sowie zu Verfahren des Gesichtsmorphings, deren Realitätsnähe stetig zunimmt.

Die kognitive Dimension beleuchtete Pascal Wagner-Egger, Dozent und Forscher im Fach Sozialpsychologie an der Universität Freiburg. Er analysierte die Mechanismen der Überzeugungsbildung im Umgang mit manipulierten Inhalten und zeigte auf, welche Rolle kognitive Verzerrungen bei der Verbreitung und Glaubwürdigkeit von Falschinformationen im Zeitalter sozialer Medien und der künstlichen Intelligenz spielen.

Die rechtlichen Aspekte des Opferschutzes stellte Prof. Dr. Laurent Grobéty, Rechtsanwalt und Professor für    Zivilprozessrecht an der Universität Genf, vor. Er erläuterte die zivilrechtlichen Instrumente zum Schutz der Persönlichkeit sowie deren Durchsetzung im Straf- und Zivilverfahren. Abschliessend widmete sich Rechtsanwältin Aline Sermet dem Jugendstrafrecht im digitalen Zeitalter. Sie hob die besondere Verletzlichkeit junger Menschen gegenüber den Risiken digitaler Umgebungen hervor, sowohl als Opfer als auch als Täterinnen und Täter.

Bereits im Vorfeld der Tagung hatten drei interdisziplinäre Webinare die Grundlagen für die Diskussion geschaffen. Dabei standen die Geschichte der Deepfakes, die Regulierung von Plattformen sowie die Ökonomie der Desinformation im Mittelpunkt.

Die von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät unterstützte Veranstaltung verdeutlichte die Notwendigkeit eines intensiven Dialogs zwischen Forschung und Justizpraxis. Das Organisationskomitee würdigte die hohe Qualität des fachlichen Austauschs und unterstrich die Bedeutung solcher Veranstaltungen für die Weiterentwicklung der künftigen Universität Wallis.

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