Bekämpfung der Kinderpornografie im digitalen Zeitalter: eine harte Nuss für die Justiz?

Striktes Verbot von Kinderpornografie

In der Schweiz ist jegliche Form von Pornografie (Objekte, Videos, Fotos usw.) mit Minderjährigen verboten. Nach den Kriterien der Gesetzgebung und der Rechtsprechung setzt diese abscheuliche Form der harten Pornographie einen – gewalttätigen oder gewaltlosen – sexuellen Bezug voraus, der Kinder (von denen davon ausgegangen wird, dass sie nicht in der Lage sind, einem sexuellen Akt zuzustimmen) oder Jugendliche, real oder irreal, enthält. Das strikte Verbot dieser Art der Pornografie soll insbesondere «Kontakt»-Sexualverbrechen (deren Zahl weltweit unaufhörlich ansteigt) verhindern, die auf die perverse Wirkung der Nachfrage auf das Angebot zurückzuführen sind.

Ist unsere Toleranzgrenze im digitalen Zeitalter höher?

Seit über einem Jahrzehnt verschwimmen die Grenzen zwischen Erotik und Pornografie: Zahlreiche sexuelle Verhaltensweisen werden üblicher und bei den Nutzerinnen und Nutzern neuer Technologien (Sexting, Sex Cam usw.) fallen Hemmungen im Zusammenhang mit der Sexualität. Die Entwicklung des Internets und neuer Digitalkompetenzen fördern die Herstellung, den Austausch und die Verbreitung harter Pornografie und ermöglichen immer jüngeren Konsumenten/innen den Zugang zu spezialisierten (legalen und illegalen) Websites. Das Phänomen kinderpornografischer Ersatzprodukte in digitaler (synthetische Bilder usw.), simulierter (Digital Lifting oder De-aging) und instrumentalisierter Form (Sex Dolls oder Real Dolls, Sextoys usw.) greift immer weiter um sich.

Der unverhältnismässig hohe Stellenwert, der der Pornografie und allem, was mit der Körperkultur und dem Geschlechtsverkehr zu tun hat, in den sozialen Medien eingeräumt wird, stellt unser Verhältnis zur Sexualität in Frage, erst recht zur harten Pornografie. Es stellt sich die Frage, ob die neuen Technologien unsere Toleranzgrenze erhöht haben, so dass die Gerichte gezwungen wären, von nun an Bilder und Videos zu tolerieren, die im unklaren Bereich der «sexualisierten Erotik» angesiedelt sind.

 

Projektübersicht

Titel: Kinderpornografie im digitalen Zeitalter
Fakultät: Recht
Verantwortlicher: Prof. Dr. Thierry Godel
Autor: Prof. Dr. Thierry Godel, Assistenzprofessor für Recht an der FernUni Schweiz
Veröffentlichung:Saisir la pornographie enfantine à l’ère du numérique (Erfassung der Kinderpornografie im digitalen Zeitalter), in: forumpoenale 2/2021, S. 130 ff
Konferenz:Réprimer la pornographie enfantine à l’ère du numérique : un casse-tête juridique ? (Bekämpfung der Kinderpornografie im digitalen Zeitalter: eine harte Nuss für die Justiz?) (Vom Universitätsspital Genf HUG am 8.10.21 organisiertes Schulungsseminar, « La pornographie infantile à l’ère du numérique : compréhension et lutte contre la récidive »)

Lehrassistent/in im Modul «Internationales Privatrecht» (30 %)

Recht Weiterlesen

Lehrassistent/in (30-40 %)

Weiterlesen
Photo portrait d'Arnaud Nussbaumer

SNF fördert ein Projekt von Prof. Dr Arnaud Nussbaumer-Laghzaoui

Recht Weiterlesen

Postdoktoranden/in (70 %)

Recht Weiterlesen

Lehrassistent/in für das Modul Verwaltungsrecht (30 %)

Recht Weiterlesen