Digitales Kunstwerk des Künstlers Beeple: «Everydays: the first 5000 days»

Im März dieses Jahres machte die Versteigerung des digitalen Kunstwerks «Everydays: the first 5000 days» des Künstlers Beeple im Rahmen für eine Summe von 69 Mio. Dollar Schlagzeilen.

Was die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich zog, war nicht nur der exorbitante Verkaufspreis, sondern vor allem das Verkaufsobjekt selbst: Der Käufer zahlte diese Summe für eine digitale Datei mit speziellen Eigenschaften! Das Werk von Beeple wurde in Form eines «Non Fungible Token» (NFT) verkauft. Ein NFT ist ein einzigartiger digitaler Jeton, der mit einem digitalen oder physischen Inhalt, wie beispielsweise einem Picasso-Gemälde, verknüpft ist. Wie das Picasso-Gemälde, mit dem es in Verbindung gebracht werden kann, ist das NFT einzigartig und daher nicht fälschbar. NFTs wurden erfunden, um Einzigartigkeit in der digitalen Welt zu schaffen. Im Prinzip kann eine digitale Datei unendlich häufig kopiert werden, so dass ihr Original in der Menge der Kopien verschwindet. Das Ziel von NFTs ist es, dieses Problem durch die Schaffung eines einzigartigen Jetons zu lösen.

Allerdings werfen NFTs zahlreiche juristische Fragen auf. Über welche Rechte muss die Entwicklerin bzw. der Entwickler eines NFT verfügen, um einen digitalen Jeton erstellen und übertragen zu können? Ist nur die Urheberin bzw. der Urheber eines Werks autorisiert, einen NFT zu erstellen? Oder anders gefragt: Verletzt die Erstellung eines NFT durch eine Dritte oder einen Dritten die Urheberrechte? Auch ist fraglich, welche Rechte die Käuferin bzw. der Käufer eines NFT erwirbt. Wird sie oder er Eigentümer/in des Kunstwerkes, so wie dies einige NFT-Befürworter behaupten? Letztere Annahme mag zweifelhaft erscheinen, da insbesondere nach Schweizer Recht ein Eigentumsrecht nur in Verbindung mit physischen Objekten besteht. Doch wie sieht das bei den Rechten am geistigen Eigentum aus? Die Käuferin oder der Käufer eines NFT muss das mit dem NFT verknüpfte digitale Kunstwerk sichtbar machen können, wenn sie oder er es nutzen möchte. Nun wird aber nach Schweizer Recht bei einem Verkauf eines Kunstwerks nicht automatisch ein Recht am geistigen Eigentum übertragen, unabhängig davon, ob es sich um ein physisches oder digitales Kunstwerk handelt.

Die technische Entwicklung stellt uns vor immer neue juristische Herausforderungen. Verfügt das aktuell geltende Recht über die erforderlichen Instrumente, um die Herausforderungen im Zusammenhang mit NFTs zu bewältigen?

Projektübersicht

Titel: Non-Fungible Tokens (NFTs) und geistiges Eigentum
Fakultät: Recht
Verantwortlicher: Prof. Dr. Bruno Pasquier
Autorin: Christina Joller
Veröffentlichung: Artikel in einer juristischen Fachzeitschrift, eventuell Thema der Dissertation
Ziele: In Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Daniel Kraus, ordentlicher Professor für Innovationsrecht an der Universität Neuchâtel, werden rechtliche Fragen untersucht, die durch die neue Technologie der Non-Fungible Tokens (NFTs) aufgeworfen werden. Ziel ist es zunächst, einen Bericht zu verfassen, der sich mit den Problemen befasst, die NFTs im Recht des geistigen Eigentums mit sich bringen. In einer zweiten Phase plant Christina Joller eine Doktorarbeit zum Thema NFTs im Privatrecht, für die die Einreichung eines Förderantrags vorgesehen ist.

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