Ein digitales Erbe kann den Tod einer nahen Person noch schwerer machen. Denn zur Verwaltung dieses Erbes gehört die Weisung, das Leben, das Schaffen und die Persönlichkeit in digitaler Form zu erhalten. Wenn der oder die Verstorbene keine Anweisungen hinterlassen hat, stehen die – gesetzlichen und eingesetzten – Erben oft ratlos vor dieser intimen digitalen Datenmasse. Die Möglichkeiten, die das Internet, die sozialen Netzwerke und auch die KI eröffnen, stellen die gewohnten Trauerrituale auf den Kopf und werfen die Frage auf, welche neuen Bedürfnisse im Bestattungswesen am Entstehen sind.
Das Forschungsprojekt untersucht die rechtlichen Herausforderungen des Todes im digitalen Zeitalter und analysiert, wie das schweizerische Recht mit digitalen Spuren, Daten und Vermögenswerten verstorbener Personen umgeht. Im Zentrum stehen Fragen des Persönlichkeits- und Datenschutzrechts, des Erbrechts sowie des Urheberrechts. Dabei zeigt sich, dass die geltenden Regelungen weitgehend in einer analogen Zeit entstanden sind und nur teilweise auf digitale Sachverhalte zugeschnitten sind.
Die Untersuchung beleuchtet insbesondere den digitalen Nachlass, den Zugang von Erbinnen und Erben zu personenbezogenen Daten, die Fortwirkung von Berufsgeheimnissen sowie die rechtliche Einordnung neuer Technologien wie digitaler Avatare, sogenannter «Deadbots» und anderer Formen der digitalen Weiterexistenz. Analysiert werden zudem digitale Dienstleistungen zur Nachlassplanung, Online-Gedenkplattformen und Post-mortem-Messaging-Dienste.
Das Projekt kommt zum Schluss, dass die heutige Rechtslage fragmentiert ist und in verschiedenen Bereichen Reformbedarf besteht. Auf dieser Grundlage werden konkrete Empfehlungen für Gesetzgeber, Berufsverbände sowie Anbieter digitaler Dienstleistungen entwickelt.