Die Gruppe untersucht die Auswirkungen neuer Technologien, digitaler Netzwerke und von Desinformation auf die Begehung, rechtliche Einordnung und Verfolgung von Gewalt-, Terrorismus- und internationalen Verbrechen. Ihre Forschungsarbeiten befassen sich zudem mit den Herausforderungen digitaler Beweismittel sowie mit dem Schutz und den Rechten der Opfer.

Die Verbreitung generativer KI-Werkzeuge hat die Herstellung synthetischer Inhalte grundlegend verändert. Bilder, Stimmen und Videos, die das Erscheinungsbild oder die Äusserungen einer Person täuschend echt wiedergeben, können heute kostengünstig und ohne vertiefte technische Kenntnisse erstellt werden. Solche Inhalte lassen sich anschliessend unmittelbar und in grossem Umfang über digitale Plattformen verbreiten. Die rechtlichen Reaktionen bleiben begrenzt und unzureichend. Die Europäische Union sieht insbesondere im AI Act bestimmte Transparenzpflichten für generierte oder manipulierte Inhalte vor. In der Schweiz besteht bislang keine spezifische Regelung für Deepfakes, auch wenn verschiedene strafrechtliche Bestimmungen bereits anwendbar sein können und neue Vorhaben darauf abzielen, die Pflichten der Plattformen zu verstärken.

Der erste Teil untersucht Deepfakes als Gegenstand von Straftaten oder als Mittel zu deren Begehung. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie die bestehenden Straftatbestände auf ihre Herstellung, Verwendung und Verbreitung anzuwenden sind. Berücksichtigt werden insbesondere Eingriffe in die Identität, die Ehre und die sexuelle Integrität sowie Betrug, Erpressung, Nötigung und Angriffe auf Computersysteme. Das Projekt befasst sich zudem mit der Zurechnung strafrechtlicher Verantwortlichkeit, wenn mehrere Akteure an der Entwicklung, Bereitstellung oder Verbreitung des Inhalts beteiligt sind.

Der zweite Teil ordnet die Untersuchung in das internationale Strafrecht und das humanitäre Völkerrecht ein. Er prüft, unter welchen Voraussetzungen ein hypermanipulierter Inhalt zu einem Völkermord, einem Kriegsverbrechen oder einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit beitragen kann. Ein Deepfake kann dazu dienen, zu Gewalt aufzustacheln, eine Gruppe als Bedrohung darzustellen, Vergeltungsmassnahmen zu rechtfertigen, eine Operation zu erleichtern oder Straftaten zu verschleiern. Die Analyse betrifft die Beteiligungsformen, den Zusammenhang zwischen dem digitalen Verhalten und der Haupttat sowie den Nachweis der mens rea. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Nachweis einer besonderen Absicht, der Kenntnis des verbrecherischen Kontexts und des vom Täter verfolgten Zwecks.

Der dritte Teil ist digitalen Beweismitteln gewidmet. Ein in einem Strafverfahren eingereichtes Bild, Video oder eine Tonaufnahme kann heute vollständig künstlich erzeugt oder erheblich verändert worden sein. Umgekehrt kann die Existenz von Deepfakes dazu benutzt werden, die Echtheit authentischer Inhalte infrage zu stellen und künstlich Zweifel zu erzeugen. Das Projekt untersucht den Beweiswert digitaler Inhalte, Methoden ihrer Authentifizierung, die Beweismittelkette, Metadaten und den Einsatz forensischer Gutachten. Es analysiert zudem die Auswirkungen dieser Schwierigkeiten auf die freie Beweiswürdigung, die Unschuldsvermutung und den Grundsatz in dubio pro reo.

Der vierte Teil befasst sich mit den Rechten der Opfer und der Bemessung des Schadens. Der durch einen Deepfake verursachte Nachteil endet nicht mit seiner ersten Veröffentlichung, sondern setzt sich durch Kopien, erneute Verbreitung und das Wiederauftauchen des Inhalts auf anderen Plattformen fort. Die Anonymität der Täter, der ausländische Standort der Hosting-Dienste und die Geschwindigkeit der Verbreitung führen häufig dazu, dass Inhalte erst spät oder nur unvollständig entfernt werden. Das Projekt untersucht daher materielle, immaterielle, reputationsbezogene und psychische Schäden sowie die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Kausalität und der Schadensbemessung. Schliesslich befasst es sich mit Interventions-, Schutz- und Wiedergutmachungsmöglichkeiten in einem digitalen Umfeld, in dem die vollständige Entfernung eines Inhalts in der Regel nicht gewährleistet werden kann.

Book Chapters

  • Deepfakes et crimes internationaux : Réflexions sur la qualification de l’usage de contenus hypertruqués au regard du Statut de Rome, Thierry Godel and Ana Carla Farrèr Gonçalves, Submitted

Journal Articles (In Preparation)

  • Deepfakes, criminal intent and participation in international crimes, Thierry Godel and Ana Carla Farrèr Gonçalves, In preparation
  • Le droit pénal suisse face aux faux, Thierry Godel, In preparation
  • L’évaluation du dommage causés aux victimes de deepfakes, Thierry Godel and Nicolas Bloque, In preparation

Colloquia & Conferences

Mitarbeiter

Prof. Dr. Thierry Godel
Prof. Dr. Thierry Godel Projektleiter
MLaw Nicolas Bloque
MLaw Nicolas Bloque Wissenschaftlicher Mitarbeiter
LLM Law Ana Carla Farrèr Gonçalves
LLM Law Ana Carla Farrèr Gonçalves Doktorandin