Diese Forschung zielt darauf ab, die Öffentlichkeit über die Verbote und Verpflichtungen zu informieren, die für Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie für Schweizer Unternehmen gelten, die an bewaffneten Konflikten im Ausland beteiligt sind, insbesondere im Zusammenhang mit Cyberkrieg und Desinformationsoperationen. Sie untersucht zudem die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und des Neutralitätsrechts.
Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen internationalen Konflikte stoßen Fragen im Zusammenhang mit dem Dienst schweizerischer Staatsangehöriger – insbesondere von Doppelbürgerinnen und Doppelbürgern – in ausländischen Streitkräften auf zunehmendes Interesse.
Dieses Forschungsprojekt untersucht die rechtlichen Verbote und Verpflichtungen, die für Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie für Schweizer Unternehmen gelten, wenn sie in bewaffnete Konflikte im Ausland involviert sind. Die Fragestellungen werden aus der Perspektive des schweizerischen Militärstrafrechts, des Neutralitätsrechts und des humanitären Völkerrechts analysiert. Dabei werden zugleich die gegenwärtigen Veränderungen der Kriegsführung berücksichtigt: die Privatisierung militärischer Tätigkeiten, die Entwicklung von Cyberoperationen, der Einsatz nachrichtendienstlicher Leistungen sowie die zunehmende Zahl bewaffneter Akteure, deren Organisationsstruktur nicht mehr dem traditionellen Modell staatlicher Streitkräfte entspricht.
Der erste, abgeschlossene Forschungsschwerpunkt befasst sich mit dem Verbot für schweizerische Staatsangehörige, in ausländischen Streitkräften Dienst zu leisten. Er stützt sich auf die 2023 im Weblaw Verlag erschienene Monografie von Thierry Godel, L’interdiction pour les Suisses de servir dans des forces armées étrangères. Das Werk untersucht die Rechtsprechung zu Artikel 94 des schweizerischen Militärstrafgesetzes. Diese Bestimmung stellt – vorbehaltlich einer Bewilligung des Bundesrates – den Eintritt einer schweizerischen Staatsangehörigen oder eines schweizerischen Staatsangehörigen in den Dienst einer ausländischen Armee unter Strafe. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Begriffe „ausländische Armee“ und „Militärdienst“ sowie deren Auslegung durch die schweizerische Militärrechtsprechung.
Die Untersuchung zeigt die Schwierigkeiten auf, die sich aus der Anwendung von Kriterien ergeben, die auf dem klassischen Modell einer organisierten und hierarchisch strukturierten Armee beruhen. Insbesondere wird hinterfragt, ob die Unterstellung unter ein militärisches oder „quasi-militärisches“ Kommando weiterhin das zentrale Merkmal des ausländischen Militärdienstes bilden soll. Diese Frage stellt sich namentlich im Zusammenhang mit Cyberkonflikten, dezentralisierten bewaffneten Netzwerken und neuen Formen ziviler Beteiligung an militärischen Anstrengungen. Die Studie regt daher an, einen stärker funktionalen Maßstab zu prüfen, der auf der „aktiven Beteiligung an militärischen Anstrengungen“ beruht und heutige Formen der Mitwirkung an bewaffneten Konflikten besser erfassen könnte.
Der zweite, noch laufende Forschungsschwerpunkt wird in einem Beitrag von Thierry Godel und Ana Carla Farrèr Gonçalves entwickelt und erweitert die Analyse auf private Militär- und Sicherheitsunternehmen. Der Beitrag untersucht das Zusammenspiel zwischen dem Neutralitätsrecht und der aus dem gemeinsamen Artikel 1 der Genfer Abkommen folgenden Verpflichtung, das humanitäre Völkerrecht einzuhalten und für seine Einhaltung zu sorgen. Darüber hinaus wird analysiert, inwieweit neutralitätsrechtliche Verpflichtungen und nationale Politiken der Nichtbeteiligung den für private Militär- und Sicherheitsunternehmen geltenden Rechtsrahmen bestimmen, ihre Tätigkeiten beeinflussen und ihre internen Compliance-Mechanismen prägen.
Besondere Aufmerksamkeit gilt der Schweiz, deren dauernde Neutralität zur Entwicklung eines spezifischen Rechtsrahmens beigetragen hat. Dieser regelt sowohl die individuelle Beteiligung an ausländischen Streitkräften als auch die Erbringung privater Sicherheitsdienstleistungen im Ausland von der Schweiz aus. Die Analyse befasst sich insbesondere mit den Tätigkeiten der Unternehmen, dem Verhalten ihrer Mitarbeitenden, Cyberoperationen, nachrichtendienstlichen Leistungen sowie den Schwierigkeiten bei der extraterritorialen Anwendung des schweizerischen Rechts.