Die verschiedenen Arten der Selbstvorsorge und worauf Sie besonders Acht geben sollten
Dr. Christophe A. Herzig unterrichtet Familien- sowie Kindes- und Erwachsenenschutzrecht an der FernUni Schweiz und an anderen Fachhochschulen. Er studierte und promovierte an der Universität in Fribourg. Seit 2016 ist er als zertifizierter Kinderanwalt und als Rechtsanwalt insbesondere im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht tätig. Er verfügt über ein CAS in Kindesvertretung und leitete das von ihm gegründete Institut für Kinds- und Opfervertretung in Bern. Darüber hinaus ist er Co-Präsident des Vereins «Kinderanwaltschaft Schweiz» und Mitglied des Expertennetzwerkes für Internationale Kindesentführungen (HKÜ) des Bundesamts für Justiz.
Un-e chargé-e de cours en droit des contrats (M09) – Bachelor of Law – 18%
Walliser Tagung zum Strafrecht: Deepfakes im Fokus
Professor Thierry Godel erläutert den rechtlichen Rahmen des ausländischen Militärdienstes
Strafbarkeit von Identitätsmissbrauch: Antrittsvorlesung von Prof. Dr. Cathrine Konopatsch
Wir laden Sie ein: Antrittsvorlesung von Prof. Dr. Konopatsch über Identitätsmissbrauch