Das Fakultätskollegium umfasst das Dekanat und alle Professorinnen und Professoreneiner Fakultät. Der Mittelbau und die Studierenden haben jeweils maximal zwei Vertreterinnen oder Vertreter. Das Fakultätskollegium wird von der Dekanin oder dem Dekan geleitet, die bzw. der von maximal zwei Vizedekaninnen oder Vizedekanen unterstützt wird. Die Studiensprachen, Studienstufen und die Vielfalt müssen angemessen berücksichtigt werden. Seine Kompetenzen und seine Zusammensetzung sind im Allgemeines Fakultätsreglement, Art. 5 und 6, geregelt.
Das Fakultätskollegium ist verantwortlich für:
Das Fakultätskollegium trifft sich mindestens zweimal pro Semester.