Alles Wissenswerte über die regulären Prüfungssessionen und Nachprüfungen, die Einschreibung und die Prüfungsergebnisse.

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    Zuletzt aktualisiert: 24.08.2026 Contributor: Kommunikation und Marketing

    Prüfungssession

    Die Prüfungssessionen bilden den Abschluss des Frühjahrs- und Herbstsemesters. Sie umfassen jeweils drei Prüfungstermine, welche regulär im Januar und im Juni stattfinden.

    Die Teilnahme an den Prüfungen erfordert eine vorherige Prüfungsanmeldung durch den Studierenden / die Studierende.

    Die Nachprüfungen finden im August/September für die im Frühjahr unterrichteten Module und im Juni oder Juli für die im Herbst unterrichteten Module statt, welche nicht in jedem Semester stattfinden. Studierende, die sich nicht für die Prüfung in der ordentlichen Session angemeldet haben, können nicht an der Nachprüfung teilnehmen. 

    Die Studierenden müssen regulär immatrikuliert sein, um eine Prüfung ablegen zu können, einschliesslich einer Nachprüfung. Um Prüfungen im Juni und/oder Juli abzulegen, muss man im Frühjahrssemester immatrikuliert sein. Um Prüfungen im August/September und/oder Januar abzulegen, müssen Sie im Herbstsemester immatrikuliert sein.

    Prüfungsanmeldung

    Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über das Student Portal im Menupunkt Module. In jedem belegten Modul ist eine gesonderte Prüfungsanmeldung erforderlich. Die erfolgreiche Anmeldung wird Ihnen im Modulstatus angezeigt. Zudem erhalten Sie eine Anmeldebestätigung per E-Mail.

    Alle Mitteilungen im Zusammenhang mit der Prüfungsanmeldung werden an Ihre FernUni Schweiz E-Mail-Adresse zugestellt. Achten Sie daher darauf, Ihren Posteingang regelmässig zu überprüfen.
     

    Fristen

    Die Anmeldung findet während eines gewissen Zeitraums im Laufe des Semesters statt. Die Frist muss zwingend eingehalten werden. Sie werden per E-Mail an diese Frist erinnert.

    Sie müssen immatrikuliert und dürfen nicht beurlaubt sein, um eine Prüfung ablegen zu können, einschliesslich einer Nachprüfung.

    Studierende, die sich nicht für eine Prüfung angemeldet haben, können nicht daran teilnehmen. Vergewissern Sie sich daher, dass Sie ordnungsgemäss für die Prüfung angemeldet sind.
     

    Abmeldung von einer Prüfung

    Sobald die Anmeldefrist verstrichen ist, ist eine Abmeldung nur noch mittels Gesuch möglich.
     

    Ist es möglich, sich nicht für eine Prüfung anzumelden?

    Die Entscheidung, sich für eine Prüfung anzumelden oder nicht, liegt bei Ihnen. Sich nicht zu einer Prüfung anzumelden bedeutet nicht, dass das Modul nicht bestanden wurde.

    In diesem Fall ist das Modul in einem späteren Semester nochmals neu zu belegen und alle Leistungsnachweise sind erneut zu erbringen. 

    Ablauf der Online-Prüfungen

    Die Prüfungen der FernUni Schweiz finden online statt und werden nach standardisierten Verfahren aus der Ferne beaufsichtigt. Dieses Verfahren dient dazu, die Qualität, Fairness und Integrität der Prüfungen sowie die Glaubwürdigkeit der von der FernUni Schweiz verliehenen Abschlüsse zu gewährleisten.

    Schriftliche Prüfungen

    Die schriftlichen Prüfungen finden auf Moodle statt. Eine Überwachungssoftware sichert die Prüfungsumgebung, indem der Zugriff auf andere Anwendungen und digitale Ressourcen auf dem Computer eingeschränkt wird Diese Software sichert die Prüfungsumgebung, indem sie den Zugriff auf andere Programme und digitale Ressourcen auf dem Computer blockiert.

    Die Prüfung wird gleichzeitig über Zoom überwacht. Dafür wird ein anderes Gerät als das für die Prüfung verwendete benötigt: ein Smartphone, ein Tablet oder ein zweiter Computer mit Kamera, Mikrofon und Lautsprechern.

    Mündliche Prüfungen

    Auch mündliche Prüfungen werden über Zoom beaufsichtigt. Die Studierenden werden über die Kamera ihres Computers gefilmt und teilen während der Prüfung ihren Bildschirm.

    Technische Probeprüfung

    Vor der Teilnahme an einer Prüfungssession müssen alle Studierenden mindestens einen Versuch in der von der FernUni Schweiz zur Verfügung gestellten technischen Probeprüfung (Mock Exam) absolviert haben. Damit können die Geräte, die Internetverbindung und die erforderliche Software vor dem Prüfungstag getestet werden.

    Erforderliche Ausstattung für die Prüfungen

    Für die Teilnahme an Online-Prüfungen benötigen Sie: 

    • einen persönlichen Computer mit einer aktuellen Version von Windows oder macOS;

    • Administratorrechte auf diesem Computer, damit Sie die Überwachungssoftware installieren und verwenden können;

    • ein Smartphone, ein Tablet oder einen zweiten Computer mit funktionierender Kamera, Mikrofon und Lautsprechern;

    • die auf diesem zweiten Gerät installierte Anwendung Zoom Desktop Client;

    • eine stabile Internetverbindung.  

    Linux und ChromeOS sind nicht mit der Überwachungssoftware kompatibel. Auch Arbeitscomputer können Sicherheitseinschränkungen aufweisen, die die Installation oder das ordnungsgemässe Funktionieren verhindern. Es liegt in Ihrer Verantwortung, frühzeitig zu überprüfen, ob Ihre Ausstattung die technischen Anforderungen erfüllt.

    Die verwendete Software blockiert während der Prüfung den Zugriff auf andere Programme und digitale Ressourcen auf Ihrem Computer. Allfällige zugelassene Hilfsmittel werden von den Lehrteams festgelegt und auf Moodle zur Verfügung gestellt oder in Papierform zugelassen. 

    Abwesenheit bei einer Prüfung

    Studierende, die aus gerechtfertigten Gründen die Semesterschlussprüfung nicht erbringen können, müssen dies innert drei Tagen den Student Services anzeigen, ihre Gründe nennen und diese belegen. Der/Die Studiengangsleiter/in entscheidet, ob gerechtfertigte Gründe vorliegen. Ist dies der Fall, so gilt die Prüfung nicht als Fehlversuch und muss zum nächsten Prüfungstermin gemäss Art. 18 des allgemeinen Studienreglements nachgeholt werden. 

    Bitte beachten Sie, dass eine unentschuldigte Abwesenheit von einer Prüfung mit der Note 1 geahndet wird und Sie automatisch für die Nachprüfung angemeldet sind. 

    Prüfungsresultate und Nachprüfung

    Die Prüfungsresultate sind in der Regel drei Wochen nach Prüfungstermin verfügbar. Sie werden per E-Mail benachrichtigt, sobald die Noten im Student Portal einsehbar sind.

    Im Falle einer ungenügenden Modulnote sind die Leistungsnachweise gemäss Studienreglement Art. 18 zu wiederholen. Für das Wiederholen von Prüfungen ist keine Anmeldung erforderlich; Sie sind bei Nichtbestehen automatisch für die Nachprüfung angemeldet. Im Student Portal wechselt der Status zu Zulassung 2. oder 3. Versuch.

    Die Nachprüfungen sind keine alternativen Prüfungstermine, sondern sind Studierenden vorbehalten, die ein unzureichendes Prüfungsergebnis erzielt haben oder an der ordentlichen Prüfung durch Attest entschuldigt waren.

    Achtung; um an einer Nachprüfung teilzunehmen, müssen Sie regulär immatrikuliert und dürfen nicht beurlaubt sein. Wenn Sie beurlaubt sind, erfolgt die Nachprüfung zum ordentlichen Termin der nächsten Moduldurchführung.

    Wenn die Termine von zwei Nachprüfungen oder einer Nachprüfung und einer regulären Prüfung miteinander kollidieren, setzen Sie sich bitte mit den Student Services in Verbindung.

    Plagiate

    Plagiate werden mit der Note 1 geahndet.

    Unsere Lehrteams bieten Ihnen ein Quiz an, um Sie für dieses Thema zu sensibilisieren. Wir empfehlen Ihnen, das Quiz zu Beginn Ihres Studiums zu absolvieren – und vielleicht auch vor den Prüfungssessionen!

    Link zum Quiz 

    Zuletzt aktualisiert 24.08.2026 Contributor Kommunikation und Marketing