Mit der Veröffentlichung des vierten Bandes der Reihe «Der Notar im Kanton Wallis / Le notaire en Valais» schliesst sich ein Kreis, den Dr. Thierry Schnyder vor mehr als ZWANZIG Jahren allein begonnen hat. Das ganze Projekt hat eine Wendung genommen, die damals völlig undenkbar schien.

Die vier Bücher, die Dr. Thierry Schnyder mit vielen weiteren Autoren und Autorinnen, der FernUni Schweiz als Herausgeberin und dem Verlag Weblaw i.S. Notariat publiziert hat, sind:

«Der Notar im Kanton Wallis, Allgemeiner Teil»
«Der Notar im Kanton Wallis, Besonderer Teil»
« Le notaire en Valais, Partie générale »
« Le notaire en Valais, Partie spéciale »

Die vier Bände umfassen insgesamt 1’500 Seiten. Es handelt sich dabei um wissenschaftliche Texte, welche v.a. Walliser Notare/innen und Praktikanten/innen sowie weitere Juristen/innen interessieren. Entsprechende Doktrin ist kaum vorhanden, weil sich der grosse Aufwand, solche Lehrbücher zu publizieren, wirtschaftlich nicht lohnt. Umso erfreulicher ist es, dass nun auch der Kanton Wallis mit Hilfe der FernUni Schweiz über eine umfassende Darstellung seines Notariatrechts verfügt. Dieses wird den Praktikern/innen und Studierenden gute Dienste leisten.

 

Wie diese Werke zustande kamen und welchen Herausforderungen sich Dr. Thierry Schnyder stellen durfte, erfahren Sie hier.

Im Gespräch mit Dr. Thierry Schnyder


Dr. Thierry Schnyder, Kantonsrichter, Justizrat und Dozent im Bachelor-Studiengang Recht der FernUni Schweiz

Thierry, wie sind diese Werke entstanden?

Ich nahm im Jahr 2001 im Kanton Wallis das Notariatspraktikum in Angriff und suchte händeringend nach einem Lehrbuch, das mir die dazu erforderliche Theorie näherbringt. Man muss dazu wissen, dass dieser Rechtsbereich viele kantonale Eigenheiten umfasst, mir also beispielsweise ein Zürcher Buch zum Notariat wenig nutzt. Damals hat es keine Walliser Gesamtdarstellung zum Notariat gegeben. Darum habe ich also versucht, aus diversen Schweizer Lehrbüchern, aus kantonalen Gesetzen und anderen Texten ein umfassendes Manuskript zusammenzusetzen, um es dann für die Notariatsexamen verwenden zu können. Das ist mir schliesslich gelungen und ich konnte 2002 die Examen erfolgreich abschliessen. Das damalige Manuskript liess ich in einer kleinen Anzahl drucken und verschenkte ein paar Exemplare an Kollegen/innen.

Mein Text wurde anschliessend durch andere Personen, v.a. Notarspraktikanten/innen, verwendet, verlor aber wegen der Neuauflage von zitierten Büchern, Gerichtsurteilen, Gesetzesrevisionen und neuer Doktrin mehr und mehr an Aktualität. Es erfüllte damals nicht hinreichende formelle und materielle Voraussetzungen, um als Lehrbuch veröffentlicht zu werden. Es wäre für mich aus Zeitgründen unmöglich gewesen, das damals fünfhundert Seiten umfassende Manuskript im Alleingang in einer Form zu verarbeiten und zu aktualisieren, um daraus ein druckbares Lehrbuch zu redigieren. Das Ganze wäre also beinahe versandet.

Im Jahr 2015 stellten wir schliesslich eine Gruppe aus erfahrenen Notaren/innen und Praktikanten/innen mit dem Ziel zusammen, aus dem Grundtext ein Lehrbuch zu verfassen.

Die Gründergruppe also – darfst du uns verraten, um wen es sich dabei handelt?

Wir waren fünf Personen: Flurina Steiner, Fabienne Murmann, Deborah Guntern Volken, Samira Schnyder und ich.

Die FernUni Schweiz, bei der ich als Dozent tätig bin, zeigte damals grosses Interesse an einer Herausgeberschaft. Dies war für uns ein Glücksfall, da man ein solches Nischenprodukt mit einem eher kleinen Leserkreis sonst nicht finanzieren könnte (die Autoren/innen verdienen an solchen Werken übrigens nichts). Mir stand dadurch zudem der ehemalige Rektor der FernUni Schweiz, Prof. Dr. Marc Bors, zur Seite. Er verfügt über eine immense Erfahrung und hat mir bei schwierigen Fragen sehr geholfen.

Ich hatte bereits vorher mit dem juristischen Verlag Weblaw ein juristisches Buch publiziert, weshalb diese Zusammenarbeit naheliegend war. Der Walliser Mitinhaber, Franz Kummer, unterstützte uns über die Jahre hinweg sehr.

Wann konnte also der erste Band publiziert werden?

Als wir rund die Hälfte des Grundtextes überarbeitet und auf das gewünschte Niveau gebracht hatten, merkten wir, dass wir diesen Teil nun veröffentlichen müssen. Wir hätten sonst den «Aktualisierungs-Wettlauf» mit den ständigen Gesetzesrevisionen, neueren Urteilen oder Neuauflagen von Büchern, die wir in unserem Buch zitierten, verloren. Es war für uns, mit anderen Worten, unmöglich geworden, den gesamten Text gleichzeitig aktuell zu erarbeiten, weil wir diese Arbeit jeweils in unserer Freizeit machten und ständig etwas Neues beachtet werden musste.

So publizierten wir schliesslich im Jahr 2018 den ersten deutschsprachigen Band, «Der Notar im Kanton Wallis, Allgemeiner Teil».

Wir haben beim Verfassen dieses Buchs bemerkt, dass kantonale Fachbegriffe in der Praxis nicht immer einheitlich verwendet werden. So haben wir uns entschieden, Termini im Zusammenhang mit kantonalem Grundbuchrecht vorgängig in der Zeitschrift für Walliser Rechtsprechung und später auch im Buch zu definieren. Wir haben dazu sogar Teile des Grundbuchamts Leuk abgelichtet. So können sich die Leser/innen auch bildhaft vorstellen, worüber wir schreiben. Ausserdem standen uns erfahrene Registerhalter zur Seite, welche Fragen aus ihrem Alltag beantworteten.

Dieser erste Band wurde schliesslich in die französische Sprache übersetzt. Mit welchen Herausforderungen wurdest du konfrontiert?

Man muss dazu wissen, dass juristische Fachbücher meistens nicht in eine andere Sprache übersetzt werden. Zumindest kommt es nur selten in der Schweiz vor. Ich scheute dies bei unserem ersten Band umso mehr, weil Notariatsrecht eben diverse kantonale Fachbegriffe umfasst, was eine Übersetzung erschwert. Die FernUni Schweiz hat mich aber schliesslich davon überzeugt, diesen ersten Band in die französische Sprache zu übersetzen.

Es gelang uns, auch mit Hilfe von Prof. Dr. Marc Bors, gemeinsam mit der Notarin Judith Matter und der Juristin Bénédicte Panchaud sowie den zweisprachigen Jurastudentinnen Coralie Dorthe, Eugénie Fardel, Luana Mizzi, Marielle Revaz, Marion Chautard und Pauline Bétrisey, das Werk zu übersetzen und im Jahr 2020 zu veröffentlichen. Der Titel war: « Le notaire en Valais, Partie générale ».

Wie entstanden schliesslich der dritte und vierte Band?

Nach Veröffentlichung des zweiten Bandes in Französisch nahmen wir fünf der «Gründergruppe» direkt den deutschsprachigen zweiten Teil in Angriff. Wir mussten aber bald einmal feststellen, dass wir diesen nicht mehr in einer genügenden Geschwindigkeit überarbeiten konnten. Alle Mitredaktoren/innen waren mittlerweile vollumfänglich berufstätig und hatten eine Familie gegründet. Es ist in solchen Situationen schwierig, ausserhalb der Arbeitszeit genügend rasch eine solche Arbeit zu leisten. Deswegen holten wir eine grössere Zahl damaliger Notarspraktikanten/innen ins Boot, die uns unterstützten.

An diesem zweiten Teil haben schliesslich folgende Personen mitgewirkt: Flurina Steiner, Fabienne Murmann, Deborah Guntern Volken, Samira Schnyder, Chantal Carlen, Melanie Eberhardt, Desirée Kalbermatten-Furrer, Michael Julen, Alexander Schmid und Katja Jentsch. Sie alle arbeiten mittlerweile in der Justiz oder sind freiberuflich als Anwalt und Notar tätig. Alle neu beigezogenen Notarspraktikanten/innen haben übrigens ihr Notarsexamen bestanden, was mich mit besonderem Stolz erfüllt und die Qualität des Buchs bescheinigt.

«Der Notar im Kanton Wallis, Besonderer Teil» wurde schliesslich Ende 2022 veröffentlicht.

Im folgenden Jahr gelang es, die zweite Übersetzung abzuschliessen. « Le notaire en Valais, Partie spéciale ». Hier konnten wir stark von den Erfahrungen profitieren, die wir bei der Redaktion der ersten französischsprachigen Version gesammelt hatten. Wir gewannen dadurch Zeit. Da dieser zweite Teil inhaltlich rund 100 Seiten mehr umfasst, durften wir auf die Dienste von weiteren Übersetzern/innen zählen. Mitgearbeitet haben folgende Personen: Blerina Mazreku, Daniel Khalil, Marco Garofano, Marielle Revaz, Marion Chautard, Pauline Bétrisey, Raphaël Dietlin, Simon Waeber und Eugénie Fardel. Judith Matter und Bénédicte Panchaud unterstützten uns erneut tatkräftig. Dieses vierte Buch ist nicht eine reine Übersetzung: Wir haben den Text unter Beachtung der mittlerweile eingetretenen Revisionen im Erb- und Gesellschaftsrecht angepasst.

Grossartig – das damals Undenkbare ist nun Realität. Wenn du zurückblickst, was geht dir durch den Kopf?

Den Grundtext habe ich im Jahr 2001 zu redigieren begonnen. So gesehen haben die Arbeiten, die jetzt abgeschlossen sind, vor mehr als 20 Jahren gestartet. Natürlich bin ich stolz, aber auch erleichtert, dass sich der Kreis nun geschlossen hat.

Bemerkenswert ist, dass es sich um ein Gemeinschaftswerk mit etwa 1’500 Seiten handelt, an welchem über 20 Personen als Co-Autor/in oder Co-Übersetzer/in massgeblich mitgewirkt haben. Es ist eines der wenigen Schweizer rechtswissenschaftlichen Werke, welches in eine andere Amtssprache übersetzt worden ist. Ohne die unentgeltliche Arbeit der Autoren und Autorinnen plus die finanzielle sowie ideelle Unterstützung der FernUni Schweiz, wäre ein solches zweisprachiges, 1’500 Seiten umfassendes, für den Kanton Wallis wichtiges Projekt, nicht umsetzbar. Vielen Dank.

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