Anstellungsbedingungen
Die FernUni Schweiz wird Ihnen attraktive und flexible Arbeitsbedingungen anbieten.
Lohn
- Sie erhalten von der FernUni Schweiz den Lohn, der im Hinblick auf die Anforderungen und der Erfahrung berechnet wird. Wir bieten ihnen 13 Monatslöhne, Stellvertretungszulagen, Dienstaltersgeschenke, bezahlte Weiterbildungen und jährliche, leistungsabhängige Lohnerhöhungen.
- Bei uns gilt, gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit.
- Die FernUni Schweiz richtet sich nach der Lohntabelle des Kantons Wallis.
Sozialversicherungen
Familienzulagenkasse des Kantons Wallis:
Familienzulagenkasse (CIVAF) | Betrag |
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Geburtszulage | 2'000.- |
Familienzulagen pro Kind und Monat | 275.- |
ab dem 3. Kind pro Monat | 375.- |
Kinder in der Ausbildung (16-25) pro | Monat 425.- |
Unter Vorbehalt der Spezialgesetzgebung sind sie gegen die wirtschaftlichen Folgen des Alters, der Invalidität und des Todes bei der Pensionskasse des Staates Wallis (PKWAL) versichert.
Gegen die Folgen von Krankheit sind sie bei der Kollektivversicherung der FernUni Schweiz (die Mobiliar) versichert.
Wenn sie für eine unbefristete Dauer oder befristet, jedoch länger als ein Jahr angestellt sind, ist die Lohnfortzahlung bei Krankheit wie folgt geregelt:
Anstellungsjahr | Dauer der Lohnfortzahlung bei Krankheit |
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1. Jahr | 6 Monate |
2. Jahr | 8 Monate |
3. Jahr | 12 Monate |
Ab dem 4. Jahr | 13½ Monate |
Gegen die Folgen eines unverschuldeten Unfalles sind sie nach Massgabe des UVG (die Mobiliar) versichert. Das Taggeld wird ab dem 3. Tag nach dem Unfall zu 80% bezahlt.
Arbeitszeit und Ferien
Die Jahresarbeitszeit ist das standardmässig angewandte Arbeitszeitmodel. Sie bietet eine Möglichkeit zur flexibleren Arbeitszeitgestaltung für Sie und die FernUni Schweiz. Dies für die Berücksichtigung von unregelmässigem Arbeitsaufkommen und die bessere Koordination von Beruf- und Privatleben.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 42 Stunden pro Woche gemäss dem Arbeitsplan des Kantons Wallis (https://www.vs.ch/de/web/srh/plan-de-travail).
Je nach Alter haben sie Anspruch auf jährliche Ferien:
Alter (Geburtsjahr) | Anzahl Ferientage |
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bis zum 44. Altersjahr | 25 Tage |
vom 45. bis zum 49. Altersjahr | 27 Tage |
ab dem 50. Altersjahr | 30 Tage |
ab dem 57. Altersjahr | 32 Tage |
Anerkennung von Dienstjubiläen
Alle 5 Jahre gewährt ihnen die FernUni Schweiz anlässlich des Arbeitsjubiläums eine Anerkennung in Form von zusätzlichen Ferientagen für die bei der FernUni Schweiz geleisteten Arbeitsjahre:
Arbeitsjahre | Anerkennung der Arbeitstreue |
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5 Jahre | 2 Tage |
10, 15, 20, 30, 35 und 40 Jahre | 5 Tage |
25 Jahre | 20 Tage |